
- Fragen Sie alle Kunden, nicht nur die zufriedenen.
- Belohnungen für Bewertungen sind tabu.
- Ein kurzer Link oder QR-Code macht das Bewerten einfach.
Bewertungen beeinflussen, ob Kunden bei Ihnen anrufen, und sind ein Faktor für lokale Rankings. Viele zufriedene Kunden würden gern bewerten, denken aber nicht daran. Fragen ist erlaubt, wenn Sie es richtig machen.
Was erlaubt ist
- Kunden nach einem abgeschlossenen Auftrag um eine ehrliche Bewertung bitten
- Einen direkten Bewertungslink per E-Mail, SMS oder QR-Code teilen
- An die Bitte erinnern, einmal, freundlich
„Negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten oder Kundinnen und Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten“
Was nicht erlaubt ist
- Bewertungen gegen Rabatte, Geschenke oder Gewinnspielteilnahme
- Nur zufriedene Kunden gezielt auswählen und unzufriedene aussortieren (Review Gating)
- Bewertungen von Mitarbeitern, Familie oder gekauften Profilen
- Kunden Texte vorschreiben
Verstöße können zur Löschung von Bewertungen oder zu Einschränkungen des Profils führen und sind auch wettbewerbsrechtlich riskant.
Der richtige Zeitpunkt
Direkt nach einem erfolgreichen Abschluss, wenn der Kunde zufrieden ist: bei der Übergabe, beim Abschlussgespräch, mit der Rechnung.
Kontinuierlich statt auf einmal sammeln
Bewertungen, die über Monate regelmäßig eingehen, wirken für Kunden glaubwürdiger als zehn an einem Tag. Bauen Sie die Bitte deshalb fest in den Abschluss jedes Auftrags ein, etwa mit einem QR-Code auf der Rechnung.
Vorlage
„Vielen Dank für Ihren Auftrag! Wenn Sie zufrieden waren, freuen wir uns über eine kurze ehrliche Bewertung bei Google. Das hilft anderen bei der Entscheidung und uns als kleinem Betrieb sehr: [Link]“
Und wenn eine Bewertung kritisch ausfällt? Siehe Google-Bewertungen beantworten und unfaire Bewertungen melden.
Auch das Gesetz schaut hin
Neben Google gelten in Deutschland die Regeln des Wettbewerbsrechts. Wer Bewertungen auf seiner Website zeigt, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen sind unzulässig und können abgemahnt werden. Bei Fragen im Einzelfall hilft eine Fachkanzlei; wir sind keine Rechtsberatung.
Quellen
- BrightLocal: Local Consumer Review Survey 2026 (11.02.2026). www.brightlocal.com/research/local-consumer-review-survey/
- Google Maps-Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte: Richtlinie zu gefälschten Interaktionen (abgerufen 22.10.2026). support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114
Wir übernehmen das für Sie oder helfen beim ersten Schritt. Das Erstgespräch ist kostenlos.


